Erbrecht mit Weitblick – für Klarheit im entscheidenden Moment.
Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht. Es gehört zu den sensibelsten und zugleich komplexesten Bereichen des Zivilrechts, da hier rechtliche, finanzielle und familiäre Aspekte eng miteinander verbunden sind.
Als Rechtsanwältin im Erbrecht unterstütze ich Sie umfassend bei allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft und Nachlassplanung. Ziel ist es, klare und rechtssichere Lösungen zu schaffen, die Streit vermeiden und den letzten Willen zuverlässig umsetzen.
Meine Leistungen im Erbrecht im Überblick:
- Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
- Beratung zur gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Unterstützung bei Erbscheinverfahren
- Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht
- Vorsorgende Nachlassplanung zur Vermeidung von Konflikten
Warum eine frühzeitige erbrechtliche Beratung sinnvoll ist
Fehlende oder unklare Regelungen im Erbfall führen häufig zu langwierigen Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen. Durch eine vorausschauende Gestaltung lassen sich Konflikte vermeiden und Vermögenswerte gezielt sichern. Eine individuelle erbrechtliche Beratung schafft Rechtssicherheit und schützt Ihre Angehörigen vor unnötigen Belastungen.
Ich begleite Sie sowohl in der vorsorgenden Gestaltung als auch in der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Erbfall – kompetent, diskret und lösungsorientiert.
Häufig gestellte Fragen im Erbrecht
Wie hoch ist mein Pflichtteil?
Der Pflichtteil errechnet sich anhand des gesetzlichen Erbteils und beträgt davon die Hälfte. Der Pflichtteil fällt nur im Falle der Enterbung und gegebenenfalls auch im Fall einer Ausschaltung an und ist in Geld auszuzahlen.
Wie fordere ich den Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist anhand des bereinigen sogenannten Realnachlasses zu berechnen. Zur Berechnung des Pflichtteils bedarf es eines sogenannten Nachlassverzeichnis anhand dessen der Pflchtteil zu berechnen ist. Dies wird im Rahmen eines Auskunftsanspruchs geltend gemacht. Da die Bewertung des Nachlassverzeichnisses vorzunehmen ist und Besonderheiten wie Pflcihtteilsergänzungsansprüche zu berücksichtigen sind, lohnt es sich, einen Rechtsanwalt zur Geltendmachung des Pflichtteils zu beauftragen
Wann ist ein Testament ungültig?
er letzte Wille kann in mehreren Formen rechtsgültig festgelegt werden. Eine Variante ist die Anfertigung eines Testaments. Dieses kann sowohl eigenhändig verfasst als auch notariell beurkundet werden. Dabei kann der letzte Wille auch durch einen Testamentswiderruf abgeändert werden. Ob ein Widerruf überhaupt möglich ist, ist anhand des Einzelfalls zu entscheiden. Zumindest wird jedoch vorausgesetzt, dass die Person testierfähig ist, also geschäftsfähig und in der Lage, die Tragweite eines Testaments zu beurteilen.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Beschränkungen der Testierfähigkeit durch vorangegangene letztwillige Verfügungen, welche zu beachten sind.
Zudem ist ein Testament anfechtbar. Dafür bedarf es eines Anfrechtungsgrundes.
Dies ist im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt zu überprüfen.
Was mache ich bei Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen als Erben berufen sind. Ziel der Erbengemeinschaft ist die Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Erben, sodass die Erbengemeinschaft schließlich aufgelöst wird.
Im Rahmen der Erbengemeinschaft bedarf es je nach Entscheidung eines Beschlusses, wobei es insbesondere auf die Mehrheitsverhältnisse der Erben ankommt. Je nach Tragweite bzw. Art der Entscheidung sind dann entsprechende Mehrheitsverhältnisse erforderlich. Sollte es zu keiner Einigung unter den Erben kommen, ist bezüglich einzelner Teile der Erbengemeinschaft, insbesondere bezüglich Immobilien, eine Teilungsversteigerung möglich.
Sollte es über eine Uneinigkeit bezüglich einer im Eigentum der Erbengemeinschaft stehenden Immobilie kommen, so besteht die Möglichkeit der Einleitung eines Teilungsversteigerungsverfahrens. Im Rahmen des Verfahrens wird dann ein Wertgutachten durch einen Gutachter erstellt, woraufhin die Immobilie dann durch das zuständige Amtsgericht eine öffentliche Versteigerung vornimmt. Nach Veräußerung und Erhalt der Zahlung werden dann die entsprechenden Teilbeträge an die einzelnen Erben ausgezahlt.
Wie ist die Ausschlagungsfrist des Erben?
Die Frist zur Ausschaltung der Erbschaft beträgt grundsätzlich 6 Wochen. Sollte ein Erbfall mit Auslandsbezug vorliegen, wird diese Frist auf 6 Monate verlängert. Die Frist bekannt mit Bekanntgabe des Todesfalls sowie des Anfalls der Erbschaft.
Wichtig ist, dass bei gemeinsamer Sorge beide sorgeberechtigen Elternteile im Falle der Ausschaltung im Namen des Kindes, zustimmen müssen.
Sollte eine Ausschaltung nicht vorgenommen werden, gilt die Erbschaft nach Ablauf der 6 Wochen als angenommen. Die Erbschaft ist dann bereits zum Todeszeitpunkt rückwirkend angefallen.
In Betracht käme dann die Anfechtung der Erbschaftsannahme. Dafür bedarf es jedoch eines Anfechtungsgrundes. Dieser ist individuell zu beurteilen. In Betracht kommen sowohl Motivirrtümer als auch Erklörungsirrtümer.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Sollte keine letztwillige Verfügung des Erblassers vorliegen, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Das Gesetz sieht eine Erbrechtsfogle vor, wobei die Erbschaft je nach Familienkonstellation sowie Verwandtschaftsgrad einordnen lässt.
Pflichtteil berechnen Beispiel
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wird beispielsweise ein Kind von seinem Elternteil enterbt, ist der Pflichtteil fiktiv anhand der gesetzlichen Erbfolge zu errechnen.
Nach der gesetzlichen Erbfolge erbt zunächst der – wenn vorhanden – Ehegatte des Verstorbenen neben dem Kind die Hälfte (ein Viertel + ein Viertel Zugewinnausgleich infolge der todesbeidngten Beendigung der Ehe). Die andere Hälfte erbt sodann das Kind. Der gesetzliche Erbteil des Kindes beträgt demnach die Hälfte. Der Pflichtteil bemisst sich daran und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, demnach ein Viertel.
Kann ich meinen Ehepartner als Alleinerben einsetzen?
Ja. Durch ein Testament können Sie Ihren Ehepartner als Alleinerben einsetzen. In diesem Fall geht der gesamte Nachlass zunächst auf den überlebenden Ehepartner über.
Häufig entscheiden sich Ehepaare für ein sogenanntes Berliner Testament. Dabei setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die gemeinsamen Kinder als Schlusserben nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehepartners.
Bei der Gestaltung eines Testaments sollten jedoch mögliche Pflichtteilsansprüche von Kindern und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Eine rechtliche Beratung kann helfen, spätere Streitigkeiten und unerwünschte Folgen zu vermeiden.
Kann ein Testament angefochten werden?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Testament angefochten werden. Eine Testamentsanfechtung kommt beispielsweise in Betracht, wenn der Erblasser bei der Erstellung einem Irrtum unterlag, widerrechtlich bedroht wurde oder Pflichtteilsberechtigte übergangen wurden.
Die Anfechtung eines Testaments ist an gesetzliche Fristen und besondere Voraussetzungen gebunden. Nicht jede Unzufriedenheit mit dem Inhalt eines Testaments berechtigt zur Anfechtung.
Ob eine Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat, sollte im Rahmen einer erbrechtlichen Prüfung sorgfältig bewertet werden. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann dabei helfen, die rechtlichen Möglichkeiten einzuschätzen.
Wann sollte ich eine Erbschaft ausschlagen?
Eine Erbschaft sollte insbesondere dann ausgeschlagen werden, wenn der Nachlass überschuldet ist oder die Verbindlichkeiten des Erblassers die vorhandenen Vermögenswerte übersteigen. Mit der Annahme einer Erbschaft treten Erben grundsätzlich in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein.
Oft ist die finanzielle Situation des Nachlasses unmittelbar nach dem Erbfall nicht vollständig bekannt. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, ob Schulden, Kredite oder sonstige Verpflichtungen bestehen.
Für die Ausschlagung einer Erbschaft gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Erbschaft in vielen Fällen als angenommen. Eine rechtzeitige Beratung kann helfen, finanzielle Risiken zu vermeiden und die richtige Entscheidung zu treffen.
Wann benötige ich einen Erbschein?
Ein Erbschein wird benötigt, wenn die Erben ihre Erbenstellung gegenüber Banken, Behörden, Grundbuchämtern oder anderen Stellen nachweisen müssen. Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt und enthält Angaben darüber, wer Erbe geworden ist und in welchem Umfang.
Nicht in jedem Erbfall ist ein Erbschein erforderlich. Liegt beispielsweise ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag vor, kann dieser Nachweis unter Umständen ausreichen.
Ob ein Erbschein benötigt wird, hängt von den jeweiligen Anforderungen der beteiligten Institutionen und den Umständen des Einzelfalls ab. Eine anwaltliche Beratung kann helfen, die notwendigen Schritte im Rahmen der Nachlassabwicklung zu klären.
