Klarheit schaffen, wenn das Leben sich verändert.
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern, Eltern und Kindern. Es gehört zu den besonders emotionalen Rechtsgebieten, da es oft um persönliche Lebensentscheidungen, Trennungssituationen und die Zukunft von Kindern geht.
Als Rechtsanwältin im Familienrecht unterstütze ich Sie kompetent, diskret und lösungsorientiert in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Ziel ist es, rechtliche Sicherheit zu schaffen und gleichzeitig tragfähige, außergerichtliche Lösungen zu finden, die Belastungen für alle Beteiligten möglichst reduzieren.
Meine Leistungen im Familienrecht im Überblick:
- Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung
- Regelung von Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt)
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Ehevertrag und Trennungsvereinbarungen
- Kindschaftssachen und Abstammungsfragen
- Gerichtliche Vertretung in familienrechtlichen Verfahren
Scheidung und Trennung – rechtssicher und strukturiert begleiten
Eine Trennung oder Scheidung bringt viele rechtliche und emotionale Herausforderungen mit sich. Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung sollten frühzeitig geklärt werden, um Konflikte zu vermeiden und klare Verhältnisse zu schaffen.
Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zur finalen Regelung vor Gericht oder in einer einvernehmlichen Lösung.
Fokus auf einvernehmliche Lösungen – wenn möglich
Im Familienrecht steht oft nicht der Streit im Vordergrund, sondern die Suche nach tragfähigen und langfristigen Lösungen. Eine außergerichtliche Einigung kann Zeit, Kosten und emotionale Belastungen reduzieren und insbesondere bei gemeinsamen Kindern für Stabilität sorgen.
Häufig gestellte Fragen im Familienrecht
Wer bekommt das Sorgerecht bei einer Scheidung?
Für die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil ist ein entsprechender Antrag beim zuständigen Familiengericht zu stellen.
Die Übertragung des Sorgerechts ist unabhängig von der Scheidung zu bewerten und zu entscheiden. Es kommt zu einem gesonderten Verfahren.
Es reicht bereits aus, dass die Ehegatten oder nicht verheirateten Lebenspartner getrennt leben, um einen entsprechenden Antrag zu stellen. Das Familiengericht gibt einem Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts statt, wenn entweder der andere Elternteil zustimmt und das Kind, welches mindesttens 14 Jahre ist, dem nicht widerspricht oder die Übertragung des alleinigen Sorgerechts dem Kindeswohl entspricht.
Das Familiengericht prüft dann, ob die Übertagung tatsächlich dem Kindeswohl entspricht. Dies wird mithilfe eines sogenannten Verfahrensbeistandes ermittelt und beurteilt. Auch das Jugendamt wird einbezogen.
Im Ergebnis kann sowohl die gesamte Sorge als auch einzelne Teile des Sorgerechts übertragen werden.
Das Sorgerecht schlüsselt sich aus den folgenden Einzelbereichen auf:
Vermögenssorge
Gesundheitssorge
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Schulsorge
Die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteils entspricht insbesondere dann im Wohl des Kindes, wenn eine Kommunikationsgrundlage für maßgebliche Entscheidungen in Bezug des Kindes zwischen den Eltern nicht gegeben ist und auch in naher Zukunft nicht gewährleistet werden kann.
Wie läuft eine Scheidung ab?
Eine Scheidung muss zunächst durch einen Rechtsanwalt beantragt werden. Im Scheidungsverfahren herrscht grundsätzlich Anwaltszwang.
Voraussetzung der Scheidung ist, dass die Ehe gescheitert ist. Das ist dann der Fall, wenn die Ehegatten mindestens 1 Jahr getrennt leben und beide nicht mehr an der Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft festhalten oder die Ehegatten zumindest 3 Jahre getrennt leben. Bei einer Trennung von 3 Jahren reicht es aus, wenn einer der Ehegatten die Ehe als gescheitert ansieht.
Zudem gibt es eine sogenannte Härtefallscheidung. Diese ist dann gegeben, wenn das Abwarten eines Trennungjahres nicht zumutbar ist. Das ist insbesondere im Falle häuslicher Gewalt der Fall. Dann ist eine Scheidung ganz ohne Trennungsjahr möglich.
Sobald der Antrag gestellt wurde, wird dieser an die Gegenseite übersendet. Der Ehegatte kann dann ebenfalls Anträge stellen und der Scheidung zustimmen.
Je nach Staatsangehörigkeit wird dann ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei sind die Rentenanwatschaften beider Ehegatten miteinander in Ausgleich zu bringen.
Nach Bekanntgabe der Rentenanwartschaften kommt es zu einem Scheidungstermin, in welchem die Scheidung durchgeführt wird.
Wie lange dauert eine Scheidung in Berlin?
Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von mehreren Faktoren ab. Dabei kommt es maßgeblich darauf an, ob ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Je nach Mitwirkung kann eine Scheidung schneller verlaufen. Ein Termin wird meist nach einigen Monaten bekanntgegeben. Im Termin kommt es dann zur Scheidung, wobei es je nachdem, ob ein Rechtsmittelverzicht erklärt wird oder nicht noch die Rechtsmittelfrist abgewartet werden muss.
Wie berechnet sich der Unterhalt im Falle der Scheidung?
Im Unterhaltsrecht wird grundsätzlich zwischen einem Trennungsunterhalt, einem Kindesunterhalt sowie dem nachehelichen Unterhalt unterschieden. Je nach Verdienst des Unterhaltsverpflichteten sowie nach Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigtem ist der Unterhalt zu berechnen. Für die Berechnung des Kindesunterhalts werden grundsätzlich die Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle herangezogen, wobei es gerade in Kombination mehrerer Unterhaltsverpflichtungen auf die genaue Berechnung ankommt.
Was kostet ein Scheidungsverfahren?
Die Kosten der Scheidung richten sich nach dem Rechtsanwaltsergütungsgesetz (RVG). Diese werden anhand des Streitwerts festgesetzt. Der Streitwert wiederum richtet sich nach dem monatlichen Nettogehalt der Parteien.
Trennung was muss ich beachten Anwalt Berlin
Die Trennung kann zum einen durch Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Ehewohnung erfolgen sowie in der gemeinsamen Wohnung. Da das Gericht eine Trennung zu überprüfen hat und es später zu Streitigkeiten bezüglich des Trennungszeitpunkts kommen könnte, sollte für die genaue Durchführung der Trennung stets ein Anwalt konsultiert werden.
Kann man nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht ausüben?
Die Kindessorge bzw. das Sorgerecht unterliegt immer dann beiden Partnern hälftig, wenn diese bei Geburt des Kindes verheiratet waren. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Sorgerecht hälftig einem Elternteil durch Zustimmung des anderen Elternteils über das Jugendamt übertragen werden. Zudem kann der andere Elternteil die Übertragung des hälftigen Sorgerechts auch im falle der Trennung beantragen. Dabei kommt es auch hier darauf an, ob die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht.
Welche Rechte habe bezüglich der Ehewohnung?
Grundsätzlich sind beide Ehegatten, sollten beide Mietpartei sein, berechtigt, in der Ehewohnung weiter zu leben. Jedoch kann ein Ehegatte beim Familiengericht einen Antrag auf Wohnungszuweisung stellen. Ein Ehegatte kann dann verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt. Dem Antrag wird dann stattgegeben, wenn unter Berücksichtigung beider Interesse die Überlassung notwendig ist, da nur so eine unbillige Härte vermieden werden kann. Dabei kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an, welcher jeweils zu beurteilen ist.
Was ist im Trennungsjahr erlaubt?
Im Trennungsjahr kann es zu Versöhnungsgesuchen zwischen den Ehegatten kommen. Sollten diese als ernsthafter Versuch eingestuft werden, so kann das Trennungsjahr dadurch unterbrochen werden und von neu beginnen. Dies sollte immer beachtet werden.
