Strafrecht

Weil Ihre Freiheit die beste Verteidigung verdient.

Das Strafrecht betrifft alle rechtlichen Regelungen, die staatliche Strafen für bestimmte Handlungen vorsehen. Sobald ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, stehen Betroffene oft unter erheblichem Druck. Umso wichtiger ist eine frühzeitige, professionelle und konsequente Verteidigung.

Als Rechtsanwältin im Strafrecht stehe ich Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Berufung oder Revision. Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen, Beweise kritisch zu prüfen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Meine Leistungen im Strafrecht im Überblick:

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Vertretung in der Hauptverhandlung vor Gericht
  • Akteneinsicht und umfassende Fallanalyse
  • Beratung bei polizeilichen Vorladungen und Durchsuchungen
  • Verteidigung in Jugendstrafverfahren
  • Vertretung in Berufungs- und Revisionsverfahren

Warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist

Bereits im Ermittlungsverfahren werden wichtige Weichen für den Ausgang eines Strafverfahrens gestellt. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann dazu beitragen, ungerechtfertigte Vorwürfe zu entkräften, Beweise richtig einzuordnen und Verfahrensfehler zu vermeiden.

Ich sorge dafür, dass Sie Ihre Rechte kennen und konsequent wahrgenommen werden – diskret, entschlossen und strategisch.

Ihre Rechte im Fokus

Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung. Jede Person hat das Recht auf eine faire Verteidigung und ein rechtsstaatliches Verfahren. Ich setze mich dafür ein, dass diese Rechte konsequent gewahrt bleiben.

Häufig gestellte Fragen im Strafrecht

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Sollten Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, sind Sie zunächst grundsätzlich nicht verpflichtet, zum Vorladungstermin zu erscheinen. 

Zudem steht Ihnen ein Schweigerecht zu. Sie müssen sich nicht zum Tatvorwurf äußern. Eine Äußerung zum Tatvorwurf sollte immer zuvor anwaltlich beraten werden. 

Ein Strafverfahren gliedert sich in mehreren Abschnitten. Nachdem ein Sachverhalt z.B. infolge einer Anzeige polizeilich erfasst wurde, wird das Ermittlungsverfahren eingeleitet. 

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, mithilfe der Polizei umfangreich zum Sachverhalt zu ermitteln. 

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über die weitere Vorgehensweise, demnach ob es zu einer Anklage oder zu einer Einstellung des Verfahrens kommt. 

Sollte die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht annehmen, so erhebt sie Anklage beim zuständigen Strafgericht oder beantragt den Erlass eines sogenannten Strafbefehls. 

Nach Erhebung der öffentlichen Anklage wird der Beschuldigte zum Angeschuldigten und die Ermittlungen gehen in das Zwischenverfahren über. 

Die Anklageschrift wird dem sodann Angeschuldigten zugestellt sowie dem Gericht zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens übersandt. Dann entscheidet das Gericht über die Öffnung des Verfahrens durch Eröffnungsbeschluss. 

Sollte das Gericht das Verfahren eröffnen, kommt es zum Hauptverfahren. Dann wird der Angeschuldigte zum Angeklagten. Es wird ein Termin zur Verhandlung anberaumt. 

Ein Strafverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der Personen in einem strafrechtlichen Verfahren rechtlich vertritt und verteidigt. Sobald gegen jemanden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, besteht die Möglichkeit, einen Strafverteidiger zu beauftragen.

Die Aufgabe eines Strafverteidigers besteht darin, die Rechte der beschuldigten Person zu schützen und eine bestmögliche Verteidigung sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die Prüfung der Ermittlungsakte, die rechtliche Bewertung der Vorwürfe sowie die Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie.

Ein Strafverteidiger begleitet Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zu Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision. Zudem kommuniziert er mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und sorgt dafür, dass Verfahrensfehler erkannt und Rechte konsequent durchgesetzt werden.

Eine frühzeitige Beauftragung eines Strafverteidigers ist besonders wichtig, da bereits im Ermittlungsverfahren entscheidende Weichen für den Ausgang des Verfahrens gestellt werden.

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung im Strafrecht, die ohne Hauptverhandlung erlassen wird. Er wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht erlassen und kommt vor allem bei leichteren Straftaten zum Einsatz.

Mit einem Strafbefehl wird eine bestimmte Strafe festgesetzt, zum Beispiel eine Geldstrafe oder in seltenen Fällen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Beschuldigte erhält den Strafbefehl schriftlich zugestellt.

Wichtig ist: Ein Strafbefehl wird rechtskräftig, wenn innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt wird. In diesem Fall gilt er wie ein Urteil.

Betroffene haben jedoch das Recht, innerhalb der Frist Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Dann kommt es in der Regel zu einer Hauptverhandlung vor Gericht, in welcher der Fall erneut geprüft wird.

Ob ein Einspruch sinnvoll ist, sollte immer sorgfältig geprüft werden, da sich dadurch sowohl Chancen als auch Risiken ergeben können. Eine anwaltliche Beratung ist in diesem Zusammenhang dringend zu empfehlen.

Ein Strafbefehl besteht inhaltlich aus mehreren Punkten. Zunächst sieht er eine Verurteilung aufgrund einer Straftat vor. Die Strafe besteht dann, im Falle einer Geldstrafe aus einer Anzahl an Tagessätzen sowie der Höhe eines Tagessatzes. 

Ein Vorgehen gegen einen Strafbefehl kann daher auf bestimmte Punkte beschränkt werden. Ein Einspruch lohnt sich demnach nicht nur, wenn Sie gegen die Verurteilung vorgehen wollen, sondern auch, wenn Sie isoliert gegen die Rechtsfolge vorgehen wollen. 

Daher lohnt sich eine anwaltliche Beratung, in welcher die Möglichkeiten eines Vorgehens umfassend aufgezeigt werden. 

Im Strafverfahren gilt die Unschuldsvermutung. Beschuldigte haben das Recht zu schweigen, Akteneinsicht durch einen Anwalt sowie Anspruch auf ein faires Verfahren. Ein Strafverteidiger sorgt dafür, dass diese Rechte konsequent gewahrt werden.

Nein. Das Schweigerecht ist ein grundlegendes Recht jedes Beschuldigten im Strafverfahren. Aus der Entscheidung, keine Aussage gegenüber der Polizei zu machen, dürfen grundsätzlich keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden.

Viele Menschen glauben, dass Schweigen als Schuldeingeständnis gewertet wird. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Häufig ist es sinnvoll, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und die Ermittlungsakte durch einen Strafverteidiger prüfen zu lassen. Erst nach Kenntnis der Vorwürfe und der Beweislage kann entschieden werden, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist.

Wer eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhält, sollte daher Ruhe bewahren und sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Eine unüberlegte Aussage kann später nur schwer korrigiert werden, während das Schweigerecht während des gesamten Verfahrens besteht.

Wichtig: Das Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden und ist ein legitimes Mittel der Verteidigung.

Ja. Nicht jedes Ermittlungsverfahren führt zwangsläufig zu einer Anklage. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einstellen. Dies kommt beispielsweise in Betracht, wenn sich der Tatverdacht nicht bestätigt, keine ausreichenden Beweise vorliegen oder die Schuld als gering angesehen wird.

Je nach Einzelfall kann eine Einstellung auch gegen die Erfüllung bestimmter Auflagen erfolgen. Eine frühzeitige strafrechtliche Beratung kann dazu beitragen, die Erfolgsaussichten einer Verfahrenseinstellung zu verbessern und die Rechte des Beschuldigten effektiv zu wahren.

Ob eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens möglich ist, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Ein Strafverteidiger kann nach Einsicht in die Ermittlungsakte die Beweislage bewerten und die geeigneten Schritte einleiten.

Ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen der sogenannten notwendigen Verteidigung. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn dem Beschuldigten eine schwere Straftat vorgeworfen wird, eine Freiheitsstrafe von erheblicher Dauer droht oder die Sach- und Rechtslage besonders komplex ist.

Auch bei Untersuchungshaft oder bestimmten Verfahren vor höheren Gerichten kann die Bestellung eines Pflichtverteidigers erforderlich sein. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme wird ein Pflichtverteidiger nicht allein aufgrund fehlender finanzieller Mittel bestellt.

Die Bestellung findet vielmehr dann statt, wenn eine Verteidigung zwingend geboten ist, da ansonsten kein faires Verfahren stattfinden kann. 

Ein Pflichtverteidiger übernimmt die gleiche Aufgabe wie ein selbst gewählter Strafverteidiger und sorgt dafür, dass die Rechte des Beschuldigten während des gesamten Strafverfahrens gewahrt werden.

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